Feiern mit Verantwortung

Jugendschutz

Aufenthaltsbeschränkungen

Wir möchten, dass sich alle Besucher unserer Veranstaltung sehr wohl fühlen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss es klare Rahmenbedingungen geben.
Wir werden die diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben beachten und bitten Sie dafür Verständnis aufzubringen. Bei der Durchführung der notwendigen Kontrollen wird uns neben dem Ausschankpersonal auch ein Security-Dienstleistungsunternehmen unterstützen. Bei Jugendlichen ohne Begleitung einer Aufsichtsperson gelten je nach Altersgruppe unterschiedliche gesetzliche Aufenthaltsbeschränkungen:

14 + 15 Jahre:
Aufenthalt erlaubt bis 24:00 Uhr

16 + 17 Jahre:
Aufenthalt erlaubt bis 02:00 Uhr

Alkoholausschank

Das Tragen von Kontrollbändchen (je nach Alter) und das Mitführen eines gültigen Lichtbildausweises sind unabdingbare Voraussetzungen für den Einlass und den Ausschank sowie das Konsumieren von alkoholischen Getränken. Ab 03:00 Uhr dürfen keine Getränke mehr ausgeschänkt werden.

bis 16 Jahre:
Kein Ausschank von Alkohol.

16 + 17 Jahre:
Kein Ausschank von gebrannten alkoholischen Getränken, Alkopops, usw.

ab 18 Jahre:
Keine gesetzlichen Beschränkungen.